Nutze staatliche Förderprogramme für deine Weiterbildung
Ob Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz – bei uns profitierst du von attraktiven Fördermöglichkeiten für deine Karriere in der Immobilienbranche.
Welche Förderprogramme gibt es?
So funktioniert’s –
dein Weg zur Förderung
Lehrgang auswählen
Finde im KURSNET der Arbeitsagentur unsere Maßnahme oder wähle direkt auf unserer Website den passenden Lehrgang aus. Alternativ kannst du uns kontaktieren, um detaillierte Kursinformationen zu erhalten.
Förderfähigkeit klären
Sprich mit deinem Bildungsberater oder Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit – oder, im Fall des Qualifizierungschancengesetzes, mit deinem Arbeitgeber. Gemeinsam besprecht ihr deine beruflichen Ziele und klärt, ob eine Förderung möglich ist.
Bewilligung erhalten
Erhältst du einen Bildungsgutschein oder eine Förderzusage, kannst du diese an uns weitergeben. Wichtig: Die Bewilligung muss vor Kursbeginn vorliegen.
Startklar werden
Nach Eingang deiner Unterlagen erhältst du einen persönlichen Onboarding-Termin. Dort erklären wir dir den Ablauf und du bekommst Zugang zu allen Lerninhalten. Jetzt kannst du direkt starten – flexibel, online und praxisnah.
Fragen & Antworten
Wähle zuerst deinen Wunschlehrgang – entweder direkt auf unserer Website oder im KURSNET der Agentur für Arbeit. Anschließend sprichst du mit deiner zuständigen Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder, im Fall des QCG, mit deinem Arbeitgeber. Die Bewilligung muss vor Kursbeginn vorliegen.
Ein Bildungsgutschein wird in der Regel an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen vergeben. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach einem Beratungsgespräch.
Das QCG gilt für Beschäftigte in Unternehmen der Immobilienbranche. Die Weiterbildungskosten werden vollständig übernommen, und je nach Betriebsgröße kann ein Teil der Lohnfortzahlung gefördert werden. Aktuell ist diese Förderung bei uns nur für den Lehrgang Immobilienmakler (IHK) möglich.
Ja. Du kannst die Weiterbildung privat finanzieren und in vielen Fällen die Kosten steuerlich geltend machen.
Je nach Förderprogramm und individueller Situation kann die Bearbeitung zwischen einer und drei Wochen dauern.
Ja, egal ob Bildungsgutschein oder QCG – die Bewilligung muss immer vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.
Förderung prüfen & durchstarten
Du bist unsicher, ob du förderfähig bist? Wir helfen dir gerne weiter – unverbindlich und kostenlos.