Nutze staatliche Förderprogramme für deine Weiterbildung

Ob Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz – bei uns profitierst du von attraktiven Fördermöglichkeiten für deine Karriere in der Immobilienbranche.

Welche Förderprogramme gibt es?

Bildungsgutschein (AZAV)

Wenn du arbeitssuchend bist oder dich beruflich neu orientieren möchtest, kannst du deine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % finanzieren lassen. Die Meine Immobilien Akademie ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger, sodass unsere Lehrgänge offiziell förderfähig sind.

✔ Für Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
✔ Komplettkostenübernahme möglich
✔ Persönliche Begleitung bei Antrag & Kommunikation mit dem Amt

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Beschäftigte in Unternehmen der Immobilienbranche können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Die Weiterbildungskosten werden vollständig übernommen – zusätzlich kann der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße einen Zuschuss zur Lohnfortzahlung während der Maßnahme erhalten.

Aktuell ist eine Förderung nur für unseren Lehrgang „Immobilienmakler (IHK)“ möglich.

✔ Für Unternehmen aus der Immobilienbranche
✔ Förderung von Maßnahmekosten und ggf. Lohnfortzahlung
✔ Antragstellung über den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit

Steuerliche Absetzbarkeit

Solltest du keine staatliche Förderung erhalten, kannst du die Weiterbildungskosten in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte.

✔ Weiterbildungskosten absetzen
✔ Auch mit Teilförderung kombinierbar
✔ Unterstützung durch unser Team möglich

So funktioniert’s –
dein Weg zur Förderung

Lehrgang auswählen

Finde im KURSNET der Arbeitsagentur unsere Maßnahme oder wähle direkt auf unserer Website den passenden Lehrgang aus. Alternativ kannst du uns kontaktieren, um detaillierte Kursinformationen zu erhalten.

Förderfähigkeit klären

Sprich mit deinem Bildungsberater oder Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit – oder, im Fall des Qualifizierungschancengesetzes, mit deinem Arbeitgeber. Gemeinsam besprecht ihr deine beruflichen Ziele und klärt, ob eine Förderung möglich ist.

Bewilligung erhalten

Erhältst du einen Bildungsgutschein oder eine Förderzusage, kannst du diese an uns weitergeben. Wichtig: Die Bewilligung muss vor Kursbeginn vorliegen.

Startklar werden

Nach Eingang deiner Unterlagen erhältst du einen persönlichen Onboarding-Termin. Dort erklären wir dir den Ablauf und du bekommst Zugang zu allen Lerninhalten. Jetzt kannst du direkt starten – flexibel, online und praxisnah.

Fragen & Antworten

Wähle zuerst deinen Wunschlehrgang – entweder direkt auf unserer Website oder im KURSNET der Agentur für Arbeit. Anschließend sprichst du mit deiner zuständigen Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder, im Fall des QCG, mit deinem Arbeitgeber. Die Bewilligung muss vor Kursbeginn vorliegen.

Ein Bildungsgutschein wird in der Regel an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen vergeben. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach einem Beratungsgespräch.

Das QCG gilt für Beschäftigte in Unternehmen der Immobilienbranche. Die Weiterbildungskosten werden vollständig übernommen, und je nach Betriebsgröße kann ein Teil der Lohnfortzahlung gefördert werden. Aktuell ist diese Förderung bei uns nur für den Lehrgang Immobilienmakler (IHK) möglich.

Ja. Du kannst die Weiterbildung privat finanzieren und in vielen Fällen die Kosten steuerlich geltend machen.

Je nach Förderprogramm und individueller Situation kann die Bearbeitung zwischen einer und drei Wochen dauern.

Ja, egal ob Bildungsgutschein oder QCG – die Bewilligung muss immer vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

Förderung prüfen & durchstarten

Du bist unsicher, ob du förderfähig bist? Wir helfen dir gerne weiter – unverbindlich und kostenlos.